Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Bereichen des Zivilrechts, die sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen beziehen. Dazu gehören unter anderem Vertragsgestaltung, Durchsetzung von Ansprüchen (z.B. aus Kaufverträgen, Werkverträgen), Schadensersatz, Inkasso und die Abwehr von Forderungen.
Vertragsrecht: Beratung bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen, z.B. Kaufverträgen, Werkverträgen.
Durchsetzung von Ansprüchen: Vertretung von Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen, z.B. Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche.
Inkasso: Außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung von Forderungen, z.B. durch Mahnschreiben, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung.
Abwehr von Ansprüchen: Verteidigung von Mandanten gegen Forderungen oder Klagen anderer Parteien.
Unternehmensrecht: Beratung von Unternehmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Vertragsrecht, Schadensersatzansprüche.
Gesetzliche Schuldverhältnisse: Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus gesetzlichen Schuldverhältnissen, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung.
Verbraucherrecht: Beratung und Vertretung von Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Händlern oder Dienstleistern.